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   VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012   

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https://dejure.org/2024,423
VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012 (https://dejure.org/2024,423)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012 (https://dejure.org/2024,423)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Januar 2024 - AN 17 S 23.2012 (https://dejure.org/2024,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO; Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG; § 3 BImSchG; TA Lärm; § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 212a BauGB
    Drittanfechtung Eilrechtsrechtschutz (erfolgreich), nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit einer Baugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes, Festlegung zielorientierter Immissionsrichtwerte, doch fehlende Gewährleistung, dass diese im ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrechtsverletzende Unbestimmtheit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Wird deshalb in der Baugenehmigung auf den Antrag oder die Antragsunterlagen verwiesen, ist die Baugenehmigung hinreichend bestimmt, wenn es der Antrag oder die Antragsunterlagen sind (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 13; Laser in Schwarzer/König, BayBO, 5. Aufl. 2022, Art. 68 Rn. 55 f.).

    In nachbarrechtlichen Streitigkeiten - wie hier - ist die Bestimmtheit der Baugenehmigung nur daraufhin zu prüfen, ob es dem Nachbarn möglich ist, festzustellen, ob und in welchem Umfang er durch das Vorhaben in seinen drittschützenden Rechten betroffen wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018, a.a.O., juris Rn. 13).

    Danach sind Immissionen unzumutbar, die i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 15 f.).

    Jedoch muss überdies gewährleistet sein, dass die festgesetzten Immissionsrichtwerte im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 17, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 26; ähnlich VGH BW, B.v. 4.4.2022 - 5 S 395/22 - juris Rn. 16, wonach feststehen muss, dass die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsschwelle nicht überschreiten).

    Die Genauigkeit einer Immissionsprognose hängt aber wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingabedaten ab (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 5 S 395/22

    Zur nachbarrechtlichen Bestimmtheit einer Baugenehmigung; hier: Stellplätze

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten also nur dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist (vgl. VGH BW, B.v. 4.4.2022 - 5 S 395/22 - juris Rn. 16).

    Das gilt insbesondere, wenn der Standort der Anlage in einer unter dem Aspekt des Immissionsschutzes kritischen Nähe zur Nachbarschaft liegt, bei der es problematisch sein kann, ob die Geräuschimmissionen eine für die Nachbarn maßgebende Zumutbarkeitsgrenze überschreiten (vgl. VGH BW, B.v. 4.4.2022 - 5 S 395/22 - juris Rn. 16).

    Jedoch muss überdies gewährleistet sein, dass die festgesetzten Immissionsrichtwerte im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 17, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 26; ähnlich VGH BW, B.v. 4.4.2022 - 5 S 395/22 - juris Rn. 16, wonach feststehen muss, dass die bei der Nutzung der Anlage entstehenden Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsschwelle nicht überschreiten).

  • VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 S 20.00707

    Erfolgreicher Nachbar-Eilrechtsbehelf gegen eine Baugenehmigung, keine Anordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Dies allein reicht aber für den Erlass gerichtlicher Sicherungsmaßnahmen auf der Grundlage des § 80a Abs. 3 Satz 1 i.V. mit § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO keinesfalls aus (vgl. VG Ansbach, B.v. 11.9.2020 - AN 17 S 20.00707 - juris Rn. 4).

    Hinsichtlich des Antrages in Ziffer II. ist, nachdem dieser aufgrund der Stattgabe des Antrags I. eigenständig zu prüfen war und deshalb einen eigenständigen wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt hat, im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes als Streitwert die Hälfte von einem anzusetzenden Wert von 5.000,00 EUR, also 2.500,00 EUR festzusetzen, wobei entsprechend Ziffer 1.1.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Addition erfolgt (vgl. VG Ansbach, B.v. 11.9.2020 - AN 17 S 20.00707 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 30.07.2019 - 15 CS 19.1227

    Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Streit um baurechtliche Nachbarklage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und/oder der Umfang der Baugenehmigung und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16, B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 15 ZB 21.2871

    Auslegung der Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Nicht mit Genehmigungsvermerk versehende Unterlagen können dann zur Auslegung des Inhalts der Baugenehmigung herangezogen werden und dann auch zur Bestimmbarkeit der Baugenehmigung beitragen, wenn anderweitig im Genehmigungsbescheid oder in den (gestempelten) Bauvorlagen auf diese Bezug genommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.3.2022 - 15 ZB 21.2871 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 15 ZB 21.463

    Abstandsflächenrechtliche Privilegierung einer Garage

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und/oder der Umfang der Baugenehmigung und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16, B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 15 ZB 21.2360

    Nachbarklage auf Aufhebung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Das ist dann der Fall, wenn wegen Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen bzw. mangels konkretisierender Inhalts- oder Nebenbestimmungen der Gegenstand und/oder der Umfang der Baugenehmigung und damit des nachbarlichen Störpotenzials bei deren Umsetzung nicht eindeutig festgestellt und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2021 - 15 ZB 21.2360 - juris Rn. 9, B.v. 30.7.2019 - 15 CS 19.1227 - juris Rn. 16, B.v. 14.9.2021 - 15 ZB 21.463 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 05.12.2014 - 15 C 14.1293

    Streitwertbeschwerde; Streitwert für Nachbarklage; Klage gegen Baugenehmigung und

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Bei Nachbarklagen schlägt der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit einen Streitwert zwischen 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR vor, soweit nicht ein höherer wirtschaftlicher Schaden feststellbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2014 - 15 C 14.1293 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Der TA Lärm kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, dabei eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - juris).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 02.01.2024 - AN 17 S 23.2012
    Im gerichtlichen Verfahren findet keine umfassende Rechtmäßigkeitskontrolle statt, die Prüfung hat sich im Falle der Drittanfechtungsklagen vielmehr darauf zu beschränken, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris), die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 22 ZB 20.2224

    Nachbarklage gegen Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Außenbereich

  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die

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